In Memory of Kinderheim "Erich Weinert" Holzdorf
  Holzdorfer Forum
 


Hier könnt Ihr Eure Gedanken und Meinungen austauschen. Anmeldung ist nicht Nötig! Einfach unter Kategorie auf "Holzdorf" klicken und dann auf das Thema das Dich Interesiert! Oder ein neues Thema erstellen! Ihr könnt Eure Meinung frei äussern, nur Beleidigungen jedweder Art sind untersagt und werden von mir gestrichen! xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Holzdorfer Forum - Entschädgung DDR-Heimkinder

Du befindest dich hier:
Holzdorfer Forum => Holzdorf => Entschädgung DDR-Heimkinder

<-Zurück

 1  2 Weiter -> 

Kate22 (Gast)
11.10.2009 17:00 (UTC)[zitieren]
Hat sich schon jemand schlau gemacht wegen der [u]Entschädigung[/u]? Es soll ein Gestetz geben seit Mai 2009. Hab es gerade in den Nachrichten gehört das sich nur ganz wenige gemeldet haben deswegen. Aber ich weiß eben nicht, wie man es anstellen soll oder wo man sich hinwenden muß!
Gruß an alle Kate22
p.walther (Gast)
13.10.2009 09:06 (UTC)[zitieren]
...die entschädigungen für ehemalige ddr heimkinder,muß beim zuständigen rehabilitierungsamt des wohnortes beantragt werden.es wird aber ausdrücklich verwiesen,daß kein anspruch besteht,und der einzelfall geprüft werden muß.bitte informiert euch bei google unter dem stichwort"entschädigung für ddr-heimkinder",da werdet ihr fündig zum thema.eine gute aussicht auf eine entschädigung ist aber im allgemeinen wohl nicht zu erwarten.solange aber dieses noch nicht entschieden wurde,würde ich einen anwalt mit der sache betrauen.eine anfrage an euer sozialgericht am wohnort währe vorher günstig.ich hoffe geholfen zu haben...gruß an alle h-dorfer.
Mario Schröder (Gast)
13.10.2009 12:19 (UTC)[zitieren]
also ich bin mir da nicht sicher ob das unbedingt für alle holzdorfer aussicht auf erfolg haben wird. der tip mit dem anwalt ist erstmal richtig!!!! grundsätzlich gelten hier wohl die selben regeln wie zur aufarbeitung des SED unrechts!
zitat:

Rehabilitierung für SED-Unrecht

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

Rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen von Behörden der ehemaligen DDR können aufgehoben werden, wenn diese der politischen Verfolgung gedient und schließlich

* zu einer gesundheitlichen Schädigung,
* zu einer beruflichen Benachteiligung oder
* zu einem Eingriff in Vermögenswerte geführt haben.

Dabei müssen die Folgen noch heute schwer und unzumutbar fortwirken.

Berufliche Rehabilierung

Verfolgte, die durch

eine Freiheitsentziehung,

eine hoheitliche Maßnahme oder

eine andere Maßnahme,

die der politischen Verfolgung gedient hat,

Eingriffe in ihren Beruf hinnehmen mussten, können beruflich rehabilitiert werden.
zitat ende
hier noch ein link was die mitteldeutsche zeitung darüber geschrieben hat:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1247989199227&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546

ich wünsche allen die es versuchen viel glück eine rückmeldung hier zur info wäre gut!!!!

beste grüße vom mario
Heimkind (Gast)
09.07.2018 15:24 (UTC)[zitieren]
Ich war auch in Holzdorf gewesen in DDR Zeiten es war eine schreckliche Zeit für mich
Heimkind (Gast)
09.07.2018 15:27 (UTC)[zitieren]
Ich wurde in die besenkammer gesperrt musste mit der Zahnbürste die Fließen saubermachen es war nur noch schrecklich

Antworten:

Dein Nickname:

 Schriftfarbe:

 Schriftgröße:
Tags schließen



Themen gesamt: 54
Posts gesamt: 578
Benutzer gesamt: 1
 
  Es waren 126452 Besucher (464420 Hits) hier!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden